Paartherapie
Sie wollen Ihre Beziehung stärken
In der Paartherapie arbeiten Sie daran, festgefahrene Muster, die Ihnen in der Beziehung Schwierigkeiten und Konflikte bereiten, zu verstehen und zu verändern.
Sie gewinnen neue Einsichten und Verständnis über sich selbst und über Ihren Partner. Sie arbeiten daran, für sich selbst und für Ihren Anteil der Dynamik in der Beziehung Verantwortung zu übernehmen.
Elternberatung nach §95 Abs. 1a AußStrG
Sind Sie Eltern minderjähriger Kinder und wollen sich einvernehmlich scheiden lassen? Dann sind Sie verpflichtet, eine Beratung in Anspruch zu nehmen, um sich über die spezifischen, aus der Scheidung resultierenden Bedürfnisse ihrer minderjährigen Kinder zu informieren. In dieser Beratung werden Sie auf mögliche, aus einer Scheidung resultierende Probleme und Themen der Kinder aufmerksam gemacht. Empfehlungen für Gesprächsführung und Verhaltensweisen werden mitgegeben. Die Bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen stehen dabei im Mittelpunkt.
Seitens des Bundesministeriums für Verfassung, Reformen, Derugulierung und Justiz bin ich befugt, diese Beratung durchzuführen.
Folgende Themen werden unter anderem besprochen:
- wie Kinder in bestimmten Lebens- und Entwicklungsabschnitten die Trennung ihrer Eltern erleben
- wie es zur Entwicklung von Ängsten, Schuldgefühlen oder anderen möglichen Reaktionen Ihrer Kinder kommen kann und wie Eltern damit bestmöglich umgehen können
- welche Bedeutung beide Elternteile für die gesunde Entwicklung eines Kindes haben und wie sie die Kontakte zu Ihren Kindern optimal gestalten können
Sie erhalten am Ende der Beratung die erforderliche Bestätigung für das Gericht.
KONTAKT
Mette Barslev, MA
Beringgasse 25/2/16
1170 Wien
Tel.: 0676 76 10 550
Mail: office@mettebarslev.com
ABRECHNUNG
Die Abrechnung erfolgt auf Privatbasis. Als „Psychotherapeutin in Ausbildung unter Supervision“ sind meine Rechnungen bei den gesetzlichen Krankenversicherungen nicht erstattungsfähig.
ABSAGEREGELUNG
Bei Absage später als 24 Stunden vor unserem vereinbarten Termin wird der vereinbarte Stundensatz verrechnet.


